Einschreibung in das Netzwerk
Um die Dienste des PKD in Anspruch nehmen zu können, benötigen wir eine sogenannte „Einschreibung“. Diese wird durch den behandelnden Hausarzt des betroffenen Patienten vorgenommen.
Er füllt das Formular „Anlage 3 und Anlage 3a“ aus, auf denen die Vertragsbedingungen genannt sind und auf denen der Hausarzt die zugrunde liegende Erkrankung mit den daraus resultierenden Einschränkungen nennt.